Englisch instructions for use
Italienisch istruzioni per l’uso
Russisch руководство по эксплуатации
Portugiesisch manual de instruções
Französisch notice d’instructions
Spanisch manual de instrucciones
Unsere monatliche Beitragsreihe beginnt mit dem geläufigsten Begriff in der Technischen Dokumentation. Die Betriebsanleitung, auch bekannt als Bedienungsanleitung, Gebrauchsanleitung, Gebrauchsanweisung, Benutzerhandbuch usw. Diese unterschiedlichen Bezeichnungen entstanden unabhängig voneinander und werden gleichberechtigt in verschiedenen Normen, Gesetzen und Richtlinien verwendet.
Die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG listet die Betriebsanleitung unter den Grundvoraussetzungen für das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme einer Maschine. Gefordert wird eine „Originalbetriebsanleitung“ oder eine „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ in einer oder mehreren Amtssprachen des Mitgliedstaats.
Definition und Zweck
Die Betriebsanleitung ist eine Sammlung von Informationen und Unterlagen, die für eine bestimmungsgemäße, effiziente und sichere Verwendung eines Produkts notwendig sind.
Die Betriebsanleitung erfüllt folgende Aufgaben:
- Verwendungszweck des Produkts deutlich definieren;
- alle notwendigen Informationen für die sichere und bestimmungsgemäße Verwendung zur Verfügung stellen;
- den Benutzer über notwendige Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften aufklären;
- Regeln der bestimmungsgemäßen Verwendung definieren;
- Sicherheitsrisiken beim Nichteinhalten dieser Regeln aufzeigen;
- vor bestimmungswidrigem Gebrauch und vor vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendungen warnen;
- über Restrisiken informieren und warnen.
Aufbau und Inhalt
Die Inhalte einer Betriebsanleitung werden ebenfalls durch gesetzliche Auflagen definiert. So fordert die EU-Maschinenrichtlinie beispielsweise folgende Mindestangaben:
- Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers;
- Bezeichnung und allgemeine Beschreibung der Maschine;
- Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen, die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine notwendig sind;
- Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine;
- Angaben zu Restrisiken und möglichen Fehlanwendungen der Maschine;
- Anleitungen zum Transport, zur Montage, zur Inbetriebnahme und zum Betrieb der Maschine;
- Vorgehen bei Unfällen oder Störungen;
- Beschreibung der vom Benutzer durchzuführenden Einrichtungs- und Wartungsarbeiten;
- u.v.m.
Haftung und Rechtsfolgen
Eine unvollständige, fehlerhafte oder gar nicht vorhandene Betriebsanleitung gilt als Produktmangel und kann zu einem Verkaufsverbot bzw. Rückruf im Zielland führen. Bei Personen- oder Sachschaden, die auf falsche Angaben oder Übersetzungsfehler in der Betriebsanleitung zurückzuführen sind, haftet der Hersteller mit allen damit verbundenen Pflichten und Risiken.
Es ist also ratsam, die Erstellung und Übersetzung einer Betriebsanleitung mit der größtmöglichen Sorgfalt anzugehen. Denn eine korrekte und verständlich formulierte Betriebsanleitung ist nicht nur Pflicht für jeden Hersteller, sondern bietet ihm die Möglichkeit, sich vor eventuellen Schadensersatzforderungen zu schützen.
Zur Autorin:
Dipl.-Ing. (FH) Olga Scharfenberg-Dmitrieva arbeitet seit über 23 Jahren als selbständige Fachübersetzerin mit Schwerpunkt Technik und Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Russisch. Als ausgebildete Technische Redakteurin ist sie eine Expertin im Bereich der Technischen Dokumentation und bietet hier ein Komplettpaket an Sprachdienstleistungen, inklusive Übersetzungsmanagement.